Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB

Als Reiseveranstalter bemühen wir uns, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und zu übertreffen. Dennoch sind wir verpflichtet, unsere Reisebedingungen allen Teilnehmern unserer Reisen schriftlich vorzulegen. Wir bitten Sie deshalb, nachstehende Reisebedingungen sorgfältig zu lesen.
Prinzipiell gelten die Paragrafen 651 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über das allgemeine Reisevertragsrecht. In Ergänzung hierzu werden folgende Bedingungen zwischen Ihnen als Reisende und uns als Veranstalter vereinbart:

  • Anmeldung
    Anmeldungen zu mehrtägigen Reisen können schriftlich, per Fax, per Internet oder telefonisch erfolgen. Mit einer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt schließlich durch unsere Reisebestätigung zustande.

    Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, so entsteht ein Reisevertrag mit Ihnen, der die Vertragspflichten aller von Ihnen angemeldeten Teilnehmer umfasst. Nebenabsprachen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen der Schriftform.
  • Zahlung
    Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Wird die ggf. geforderte Anzahlung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Anmeldebestätigung bezahlt, so wird der Reisevertrag gegenstandslos. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, wird der Rest des Reisepreises vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Kreditkartenzahlung berechnen wir zusätzlich 2% der Rechnungssumme.

    Mit unserer Reisebestätigung, spätestens jedoch vier Wochen vor Abreise, erhalten Sie einen Sicherungsschein, damit Sie - wie gesetzlich vorgeschrieben - gegen Insolvenz oder Konkurs des Reiseveranstalters abgesichert sind. Nach Buchung erhalten Sie per Post unsere Reiseunterlagen bzw. die Gästeinformation. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Reisevertrages und muss sorgfältig durchgelesen werden, da sie die aktuellsten Reiseinformationen enthält.
  • Leistungen
    Grundlage der Reisedurchführung ist die bei den jeweiligen Touren im Katalog, den offiziellen Prospekten sowie im Internet aufgezählte und im Reisevertrag bestätigte Leistungsbeschreibung. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. Für Angaben in Prospekten von unseren Partner-Veranstaltern übernehmen wir keine Haftung, auch wenn diese von uns ausgegeben wurden.

  • Reiseabsage
    Manche Reisen bedürfen einer Mindestteilnehmerzahl. Sollte die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann die entsprechende Reise von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir eine Entscheidung über das Stattfinden der Reise so früh wie möglich treffen, spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn. Alle von Ihnen getätigten Zahlungen werden wir Ihnen im Fall der Absage einer Reise unverzüglich in voller Höhe zurückerstatten. Weitere Ansprüche gegen uns entstehen nicht. Im Falle der Gefährdung, Erschwerung oder Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt besteht für uns als Veranstalter ebenfalls ein Rücktrittsrecht. Der Veranstalter ist auch berechtigt, gleichwertige Schiffe anstelle der ausgeschriebenen einzusetzen.
  • Rücktritt durch den Kunden
    (Für Flugvermittlung gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Flugveranstalters)
    Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Erfolgt er bis zum 60. Tag vor Reisebeginn, so erstatten wir Ihnen alle bereits bezahlten Beiträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%.

    vom 59.-31. Tag vor Reisebeginn abzüglich 30%,
    vom 30.-21. Tag vor Reisebeginn abzüglich 50%,
    vom 20.-11. Tag vor Reisebeginn abzüglich 70%,
    vom 10.-01. Tag vor Reisebeginn abzüglich 90% des Reisebetrags.

    Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag berechnen wir den vollen Reisepreis. Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt. Für Umbuchungen müssen wir bis 28 Tage vor Reisebeginn 50 Euro berechnen, spätere Änderungswünsche können, falls durchführbar, nur durch Reiserücktritt und Neuanmeldung berücksichtigt werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Zusatzleistungen wie z.B. Fahrradmiete, Zuschläge, Hotelbuchungen, Transfers können bis 28 Tage vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 50 Euro pro Buchung storniert werden.
  • Kündigung des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter
    Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns, unseren Reiseleitern, unseren Gastgebern oder den Kapitänen unserer Schiffe nachhaltig stört.
  • Haftung
    Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

    Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung gilt ebenfalls, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung. Bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck haften wir, wenn der Schaden durch uns verursacht und uns unverzüglich angezeigt wurde, bis zu einer Höhe von 250 Euro. Dies gilt nicht für Fahrräder, die unabgeschlossen an der Unterkunft abgestellt wurden. Kratzer an Fahrrädern und auf Koffern, gerissene Tragegriffe und beschädigte Rollen sind von jedweder Haftung ausgeschlossen. Nach Ablieferung des Gepäcks in der Unterkunft geht die Haftung gemäß § 701 BGB auf den Verantwortlichen der Unterkunft über.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet.

  • Gewährleistung
    Wir die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch derart Abhilfe schaffen, dass wir gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsmäßig erbrachten Reiseleistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung ist dabei eine Anzeige des Mangels bei uns oder bei der von uns eingesetzten Reiseleitung, um uns die Möglichkeit der Abhilfe zu geben. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Unabhängig von einer Reisepreisminderung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, dass wir den Reisemangel nicht zu vertreten haben.
  • Ansprüche, Verjährung
    Ansprüche wegen Mängeln der Reise können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese Mängel unverzüglich bei uns oder der Reiseleitung angezeigt werden - es sei denn, die Anzeige ist dem Teilnehmer unmöglich. Wir haben das Recht, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben. Einer Frist bedarf es nicht, wenn Behebung unmöglich ist oder von uns verweigert wird. Im Falle eines Mangels setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung:

    Radurlaub ZeitReisen GmbH
    Maybachstraße 8
    D-78467 Konstanz
    Tel. 49-(0)7531-36186-0

    Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Ende der Reise schriftlich anzumelden. Alle Ansprüche verjähren sechs Monate nach Abschluss der Reise.
  • Mitwirkung
    Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist daher Ihre Pflicht zu klären oder klären zu lassen, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Gegebenenfalls können Sie mit Einschränkungen und unter Nutzung vorhandener Begleitfahrzeuge (Bus oder Schiff) an der Reise teilnehmen. Vorausgesetzt wird bei Radreisen, dass Sie ein Fahrrad im Straßenverkehr und auf Feldwegen bei jeder Witterung beherrschen können. Sollten Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, sind Sie selbst für den einwandfreien technischen Zustand verantwortlich. Bei der Übernahme von Mieträdern haben Sie sich vom ordnungsgemäßen technischen Zustand des Rades zu überzeugen, insbesondere der Bremsen und der Schaltung. Bei Paddeltouren sind Sie verpflichtet, Ihre Schwimmkenntnisse wahrheitsgemäß den Reiseleitern bekannt zu geben. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen im In- und Ausland, und Sie haften für Schäden gegenüber Dritten nach gesetzlichen Vorschriften.
  • Sorgfaltspflichten
    Während der Dauer Ihrer Reise haften Sie für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und Ihnen überlassener Ausrüstung. Bei geführten Touren gilt dies nur, wenn Sie sich von der Gruppe entfernt haben, Anweisungen der Reiseleitung missachten oder den Schaden oder Verlust fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführen, z.B. durch einen selbst verschuldeten Fahrradunfall.

  • Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Sie sind für die Einhaltung aller während der Reise geltenden gesetzlichen Bestimmungen im In- und Ausland, im Besonderen der Vorschriften über Reisedokumente und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus einer Missachtung ergeben, gehen zu Ihren Lasten. Wir bemühen uns jedoch, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten über alle aktuellen Vorschriften zu informieren.
  • Reiseschutz
    Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn auch über Ihren Kranken- und Unfallschutz sowie ggf. über Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung.

  • Datenschutz
    Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
  • Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.

  • Gerichtsstand
    Leistungs- und Erfüllungsort ist Konstanz am Bodensee.
  • Veranstalter
    Radurlaub ZeitReisen GmbH
    Maybachstraße 8
    D-78467 Konstanz
    Telefon 49-(0)7531 -36186-0